Das Geld, das dir nicht gehört
Du hast nun ein Rücklagenkonto für Notfälle gebildet. Super! Dann kann es jetzt weiter gehen. Neben den Rücklagen für Notfälle brauchen wir noch eine weitere Rücklage im Unternehmen: die Steuerzahlungen.
Egal ob Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Gewerbesteuer: Irgendwann wird sich das Finanzamt bei dir melden und dann fordern, was ihm gehört. Im Businessalltag vergessen wir nämlich gerne mal, dass das Geld, was wir von unserem Kunden aufs Bankkonto bekommen, gar nicht zu 100% uns gehört. Wir dürfen einen Teil des Geldes einfach nur so lange verwalten, bis sich der rechtmäßige Eigentümer meldet. Und der Steuerbescheid kann dich hart treffen, wenn du nicht darauf vorbereitet bist.
Mein Tipp: Mach nach Erledigung der Buchhaltung den Umsatzsteuercheck!
Wenn du deine Buchhaltung über ein Buchhaltungstool machst und über dieses auch deine Umsatzsteuervoranmeldungen ans Finanzamt versendest, dann hast du meist die Funktion, den aktuellen Umsatzsteuerbetrag einzusehen, den du mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt bezahlen musst. Dieser Betrag wird sich jedes mal verändern, wenn du deine Buchhaltung erledigt hast. Mit nur einem Blick weiß du, welche Summe in etwa bei der nächsten Meldung auf dich zukommt und kannst das Geld zur Seite legen.
Ich empfehle dir, auch für die Steuerrücklagen ein separates Bankkonto anzulegen, welches du nicht immer im Blick hast. Die Versuchung, sich an den Steuerrücklagen zu bedienen, wenn es auf dem Geschäftskonto eng wird, sollte so gering wie möglich sein. Also arbeiten wir hier, wie beim Gewinnkonto auch, nach dem Prinzip: Aus den Augen, aus dem Sinn!
Das Steuerkonto kannst du außerdem nutzen, um z.B. für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer Rücklagen zu bilden.
So kannst du bei Briefen vom Finanzamt in Zukunft bestimmt etwas entspannter bleiben.
0 Kommentare